Ratgeber · Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Arbeitsunfähigkeitsversicherung: die Brücke bis zur BU-Leistung
Zwischen dem Ende der Lohnfortzahlung und der Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vergehen oft viele Monate. Der AU-Baustein zahlt bereits ab der ärztlichen Krankschreibung – ohne Nachweis einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit.
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- 40+
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Kurzantwort
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung – meist als AU-Klausel innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung – leistet die vereinbarte Rente, sobald du ununterbrochen für einen definierten Zeitraum (häufig ab dem 15. Tag oder nach 4–6 Monaten) ärztlich krankgeschrieben bist. Damit überbrückt sie die Einkommenslücke, bis der BU-Leistungsantrag entschieden ist.
- Auslöser
- Ärztliche Arbeitsunfähigkeit (AU)
- Typische Lücke
- Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung
- Krankengeld
- Max. 78 Wochen, deutlich unter Netto
- Form
- AU-Klausel im BU-Vertrag
Wo die Einkommenslücke entsteht
Angestellte erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld von rund 70 % des Bruttoentgelts – gedeckelt und abzüglich Sozialabgaben. Selbstständige und Privatversicherte haben nur das, was sie im Krankentagegeld vereinbart haben, oft ab dem 43. Tag.
Wird aus der langen Erkrankung eine Berufsunfähigkeit, dauert die Leistungsprüfung des Versicherers regelmäßig mehrere Monate. Genau in diesem Zeitraum greift die AU-Leistung.
Wie die AU-Klausel funktioniert
Die Ausgestaltung unterscheidet sich stark – diese Punkte entscheiden:
- Ab welchem Tag der Krankschreibung geleistet wird (ab Tag 15 vs. nach 4 oder 6 Monaten).
- Maximale Leistungsdauer (häufig 18–36 Monate) und ob sie erneut auflebt.
- Ob die Leistung ohne zusätzliche BU-Prüfung erfolgt (echte AU-Klausel).
- Ob eine Krankschreibung des behandelnden Arztes genügt oder ein Gutachten verlangt wird.
- Ob AU-Leistung und spätere BU-Rente nahtlos ineinander übergehen.
AU-Baustein, Krankentagegeld oder beides?
Krankentagegeld ist die klassische Absicherung des laufenden Einkommens bei Krankheit und für Selbstständige unverzichtbar. Der AU-Baustein ersetzt es nicht, sondern ergänzt es an der Schnittstelle zur Berufsunfähigkeit – besonders dann, wenn das Krankentagegeld ausläuft oder der Versicherer den Übergang in die BU behauptet.
Für Ärzte und Praxisinhaber kommt zusätzlich die Praxisausfallversicherung in Betracht, die laufende Betriebskosten trägt. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Status und den Fixkosten ab – das rechnen wir im kostenlosen Gespräch konkret durch.
FAQ
Häufig gestellte Fragen.
Ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine eigene Police?
In der Regel nicht. Sie wird als AU-Klausel oder AU-Baustein in die Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen; einzelne Anbieter führen sie als eigenständigen Tarif.
Was kostet der AU-Baustein?
Je nach Ausgestaltung erhöht er den BU-Beitrag spürbar, weil deutlich häufiger geleistet wird. Ob sich das lohnt, hängt von Rücklagen, Fixkosten und Krankentagegeld ab.
Reicht Krankengeld nicht aus?
Krankengeld beträgt maximal 90 % des Nettoentgelts, ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, um Sozialabgaben gekürzt und endet nach 78 Wochen. Für Familien mit Kreditverpflichtungen entsteht damit schnell eine erhebliche Lücke.
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